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A direkt:
Mindestalter: 25 Jahre, entspricht der alten Klasse 1
Mit dieser Klasse darf man fahren: alle Krafträder auch mit Beiwagen
Eingeschlossen sind die Klassen: A1, M
notwendiger Vorbesitz: entfällt
A
Mindestalter: 18 Jahre, entspricht der alten Klasse 1a
Mit dieser Klasse darf man fahren: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50ccm Hubraum oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Motorleistung ist begrenzt auf 25 kW (34 PS). Pro Kilogramm Leergewicht darf die Motorleistung nicht mehr als 0,16 kW betragen.
Eingeschlossen sind die Klassen: A1, M
notwendiger Vorbesitz: entfällt
A1
Mindestalter: 16 Jahre, entspricht der alten Klasse 1b
Mit dieser Klasse darf man fahren: Leichtkrafträder, max. 125ccm Hubraum, max. 11 kW. Vor Erreichen des 18 Lebensjahres darf der Fahrer nur Leichtkrafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h fahren.
Eingeschlossen sind die Klassen: M
notwendiger Vorbesitz: entfällt
B
Mindestalter: 18 Jahre, entspricht der alten Klasse 3
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zulässige Gesamtmasse max. 3,5 t.
- ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt werden
- ist die zG des Anhängers größer als 750 kg aber nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs darf der Anhänger mitgeführt werden, wenn die zG der Kombination nicht größer ist als 3,5 t.
Eingeschlossen sind die Klassen: M, L
notwendiger Vorbesitz: entfällt
BE
Mindestalter: 18 Jahre, neue Klasse
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern gebildet werden und nicht unter die Klasse B fallen; wenn z. B. die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.
Eingeschlossen sind die Klassen: M, L
notwendiger Vorbesitz: B
C1
Mindestalter: 18 Jahre, entspricht der alten Klasse 3
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zG >3,5 t aber max. 7,5 t
- ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt werden
Eingeschlossen sind die Klassen: ---
notwendiger Vorbesitz: B
C1E
Mindestalter: 18 Jahre, entspricht der alten Klasse 3
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kombinationen
- bestehend aus einem Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zG >3,5 t aber max. 7,5 t und einem Anhänger mit einer zG > 750 kg
- Die zG der Kombination ist auf 12 t begrenzt
- Die zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Eingeschlossen sind die Klassen: ---
notwendiger Vorbesitz: C1
C
Mindestalter: 18 Jahre, entspricht der alten Klasse 2
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zG >7,5 t
- ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt werden
Bus ohne Fahrgäste, aber nur zur Prüfung des technischen Zustandes (Werkstatt, HU)
Eingeschlossen sind die Klassen: C1, L, M
notwendiger Vorbesitz: B
CE
Mindestalter: 18 Jahre, entspricht der alten Klasse 2
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zG >7,5 t mit Anhänger zG >750 kg oder Sattelkfz
Eingeschlossen sind die Klassen: C1E, BE, L, M, T, auch DE, wenn der FE-Inhaber die Klasse D besitzt.
notwendiger Vorbesitz: C
D1
Mindestalter: 21 Jahre, entspricht der alten Klasse FE zur Fahrgastbeförderung bis 14 Fahrgastplätze
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen mit mehr als 8 aber max. 16 Sitzplätze außer dem Fahrersitz,
- ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt werden
Eingeschlossen sind die Klassen: ---
notwendiger Vorbesitz: B
D1E
Mindestalter: 21 Jahre, neue Klasse
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen mit mehr als 8 aber max. 16 Sitzplätze außer dem Fahrersitz,
- ein Anhänger mit mehr als 750 kg zG darf mitgeführt werden. Die zG der Kombination darf 12 t nicht übersteigen.
Eingeschlossen sind die Klassen: ---
notwendiger Vorbesitz: D1
D
Mindestalter: 21 Jahre, entspricht der alten Klasse FE zur Fahrgastbeförderung
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätze außer dem Fahrersitz,
- ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt werden
Eingeschlossen sind die Klassen: D1, L, M
notwendiger Vorbesitz: B
DE
Mindestalter: 21 Jahre, entspricht der alten Klasse FE zur Fahrgastbeförderung
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätze außer dem Fahrersitz,
- ein Anhänger mit mehr als 750 kg zG darf mitgeführt werden
Eingeschlossen sind die Klassen: D1, BE, L, M, und C1E, falls der FE-Inhaber die FE C1 besitzt.
notwendiger Vorbesitz: D
M
Mindestalter: 16 Jahre, entspricht der alten Klasse 4
Mit dieser Klasse darf man fahren: Krafträder mit max. 50ccm Hubraum und einer bbH von max. 45 km/h
Eingeschlossen sind die Klassen: keine
notwendiger Vorbesitz: entfällt
L
Mindestalter: 16 Jahre, entspricht der alten Klasse 5
Mit dieser Klasse darf man fahren: land- oder forstwirtschaftliche oder gartenbauliche Zugmaschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung bbH max. 32 km/h
- Anhänger mit einer bbH max. 25 km/h dürfen mitgeführt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Stapler, bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Eingeschlossen sind die Klassen: keine
notwendiger Vorbesitz: entfällt
T
Mindestalter: 16 Jahre, neue Klasse
Mit dieser Klasse darf man fahren: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bbH > 32 km/h bis max. 60 km/h auch mit Anhänger, bei Verwendung zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken
Eingeschlossen sind die Klassen: M, L
notwendiger Vorbesitz: entfällt
S
Mindestalter: 16 Jahre, neue Klasse
Mit dieser Klasse darf man fahren: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchsgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen Leichkraftfahrzeugen max. 350kg
(bei Elektrofhrzeugen ohne Masse der Batterie)
- mit Motoren-/Antriebsarten:
- Fremdzündungsmotor
(z.B. Benziner)
Hubraum max 50 ccm
- andere Verbrennungsmotoren
(z.B. Diesel)
max. 4kW Nuzleistung
- Elektromotor
max. 4 kW Nenndauerleistung
Eingeschlossen sind die Klassen: keine
notwendiger Vorbesitz: entfällt
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